Tarifblatt Kanton St. Gallen 2021

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Mit der Pflegefinanzierung werden die Kosten auf drei Schultern verteil:

  • Krankenkasse
  • Klientin / Klient
  • Gemeinde

Krankenkasse

Folgende Leistungen werden durch Krankenkasse gemäss Gesetz übernommen:

76.90

CHF / Pro Stunde

Bedarfsabklärung und Beratung

63.00

CHF / Pro Stunde

Behandlung und Untersuchung

52.60

CHF / Pro Stunde

Grundpflege

Die Leistungen rechnen wir mit Ihrer Krankenkasse direkt ab.

Die Klienten bezahlen einen Sockelbeitrag von max. CHF 15.35 pro Tag

Die ungedeckten Restkosten übernimmt die Gemeinde.

 

Klientin / Klient

Wenn Sie pflegerische Leistungen beziehen, werden Ihnen max. CHF 15.35 pro Tag durch uns in Rechnung gestellt. Keine Rolle spielt, wie oft wir täglich bei Ihnen vorbeikommen. 10% Selbstbehalt plus Franchise werden Ihnen auch künftig durch Ihre Krankenkasse in Rechnung gestellt.

Akut- und Übergangspflege

Die Kosten werden von der Krankenkasse und der Gemeinde übernommen. Ausgenommen sind Selbstbehalt plus Franchise.

Hauswirtschaftliche / Betreuerische Dienstleistungen

Die Kosten für hauswirtschaftliche / betreuerische Dienstleistungen werden durch Sie persönlich getragen, soweit nicht private Versicherungen (z. B. Zusatzversicherung zur Krankenkasse) oder die Ergänzungsleistungen dafür aufkommen.

76.90

CHF / Pro Stunde

Bedarfsabklärung und Beratung Hauswirtschaft

63.00

CHF / Pro Stunde

Hauswirtschaftliche / Betreuerische Dienstleistungen
(es wird mindestens eine Stunde verrechnet)

Der Weg zu uns ist einfach

Der Weg zu uns ist einfach