Tarifblatt Kanton St. Gallen 2021
Mit der Pflegefinanzierung werden die Kosten auf drei Schultern verteil:
- Krankenkasse
- Klientin / Klient
- Gemeinde
Krankenkasse
Folgende Leistungen werden durch Krankenkasse gemäss Gesetz übernommen:
CHF / Pro Stunde
Bedarfsabklärung und Beratung
CHF / Pro Stunde
Behandlung und Untersuchung
CHF / Pro Stunde
Grundpflege
Die Leistungen rechnen wir mit Ihrer Krankenkasse direkt ab.
Die Klienten bezahlen einen Sockelbeitrag von max. CHF 15.35 pro Tag
Die ungedeckten Restkosten übernimmt die Gemeinde.
Klientin / Klient
Wenn Sie pflegerische Leistungen beziehen, werden Ihnen max. CHF 15.35 pro Tag durch uns in Rechnung gestellt. Keine Rolle spielt, wie oft wir täglich bei Ihnen vorbeikommen. 10% Selbstbehalt plus Franchise werden Ihnen auch künftig durch Ihre Krankenkasse in Rechnung gestellt.
Akut- und Übergangspflege
Die Kosten werden von der Krankenkasse und der Gemeinde übernommen. Ausgenommen sind Selbstbehalt plus Franchise.
Hauswirtschaftliche / Betreuerische Dienstleistungen
Die Kosten für hauswirtschaftliche / betreuerische Dienstleistungen werden durch Sie persönlich getragen, soweit nicht private Versicherungen (z. B. Zusatzversicherung zur Krankenkasse) oder die Ergänzungsleistungen dafür aufkommen.
CHF / Pro Stunde
Bedarfsabklärung und Beratung Hauswirtschaft
CHF / Pro Stunde
Hauswirtschaftliche / Betreuerische Dienstleistungen
(es wird mindestens eine Stunde verrechnet)